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Wichtiges Urteil

Verfasst: 4. Januar 2010, 13:19
von Taz
Der Betreiber eines Onlineportals ist nicht zur inhaltlichen Überprüfung aller dort von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07), für das nun auch die schriftliche Begründung vorliegt.
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Quelle und Text -> Heise.de